STARSEITE Instituto Superior de Estudios Lingüísticos y Traducción PRÄSENZSTUDIUM
INFORMATIONEN FERNSTUDIUM
ANMELDEFORMULAR MODULE UND LEHRPERSONAL
Español Deutsch

Informationen zum Master


1. DAUER UND ZIELSETZUNG.

Hauptziel des X. Máster en Traducción y Mediación Lingüística de las Lenguas Española y Alemana ist dem Inhaber eines akademischen Titels eine Zusatzqualifikation im Bereich Fachübersetzung Spanisch-Deutsch und Deutsch-Spanisch zu ermöglichen. Das Studium erstreckt sich sowohl als Präsenz- wie auch als Fernstudium über die Studienjahre 2010/2011 und 2011/2012.


2. ANMELDE- UND EINSCHREIBEFRISTEN.

Vor der endgültigen Einschreibung für den Master-Studiengang ist eine Anmeldung in der Zeit vom 15. September bis zum 15. Oktober 2010 (bis zum 15. November 2010 im Falle eines außerhalb des spanischen Staatsgebiets liegenden Wohnsitzes) erforderlich. Diese erfolgt über ein virtuelles Formular, das hier aufgerufen und ausgefüllt werden kann, oder direkt über das Institut für Linguistische Studien und Übersetzung (werktags von 17 bis 20 Uhr).

Nach Ablauf dieser Frist erhalten die angenommenen TeilnehmerInnen ihre Zusage per E-Mail. Die nötigen Unterlagen für die Immatrikulation werden auf dem Postweg verschickt. Diese müssen vor dem 30. November 2010 ausgefüllt an das Institut für Linguistische Studien und Übersetzung (Instituto Superior de Estudios Lingúísticos y Traducción) zurückgeschickt werden.


3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME.

Für die Immatrikulation sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

-  die Voranmeldung durchgeführt sowie in Folge die Zulassung erhalten zu haben, wie im vorherigen Absatz beschrieben.

-  einen akademischen Titel oder ein Hochschulstudium vorweisen zu können. Außerhalb von Spanien erworbene Titel und Zertifikate werden dabei voll anerkannt.


4. INHALTE:

Der Studiengang X. Máster en Traducción y Mediación Lingüística de las Lenguas Española y Alemana beinhaltet acht umfangreiche thematische Blöcke: Literatur, Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Tourismus,  Journalismus, Gesundheitswesen und Technik; jeder Bereich enthält eine Einführung in die jeweilige Fachsprache und je ein Einführungsmodul zur Übersetzung Deutsch-Spanisch und Spanisch-Deutsch. Einigen der acht Bereiche wird eine Einführung in die Besonderheiten des jeweiligen Fachgebiets vorangestellt (das Rechtssystem spanischsprachiger Länder im Vergleich zum Rechtssystem deutschsprachiger Länder etc.). Es wird ferner ein Modul angeboten, das sich ausschließlich mit der Anwendung sog. neuer Übersetzungstechnologien (Das Internet als Hilfsmittel für Übersetzer, Umgang mit Online-Wörterbüchern, automatische Übersetzung, computergestützte Übersetzung, etc.) beschäftigt.


5. TEILNAHMEOPTIONEN.

Das Aufbaustudium kann sowohl vor Ort als auch als Fernstudium (per Internet) durchgeführt werden. Für Informationen über die Anforderungen beider Teilnahmeoptionen siehe:


6. ZUWEISUNG VON MENTOREN.

Jedem eingeschriebenen Studierenden wird ein professioneller Übersetzer als Tutor zugewiesen, an den er sich bei Fragen oder anderen Problemen, die das Studium betreffen, wenden kann.
Dieser Tutor steht auch beratend zur Seite bei jeglichen Fragen, die sowohl bei der Bearbeitung der Übersetzungen (terminologisch wie stilistisch) als auch bei der Ausführung von Tätigkeiten ausserhalb des Masters auftreten können.


7. MODULE UND LEHRPERSONAL.

Die Module, aus denen sich das Aufbaustudium zusammensetzt, sowie das dafür beauftragte Lehrpersonal können ausführlich unter dem Link Module und Lehrpersonal eingesehen werden.


8. FACHÜBERSETZUNGEN.

Neben der Auswahl der bereits vorgestellten Module haben die Studierenden die Möglichkeit, sich in einem Fachgebiet zu spezialisieren. Studierende, die sich für diese Variante entscheiden, bekommen für die folgenden zwei Jahre einen Fachspezialisten als Tutor zugewiesen, der für die fachliche Beratung und Korrektur zur Verfügung steht.
Das Aufbaustudium zur Übersetzung deutscher und spanischer Fachtexte bietet den Studierenden Möglichkeiten zur Spezialisierung in folgenden Bereichen: Literatur, Journalismus, Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Tourismus, Gesundheitswesen und Technik. Es ist durchaus möglich, sich in mehr als einem Bereich zu spezialisieren. Für jede Spezialisierung können die Studierenden dabei zehn (10) Leistungspunkte erreichen.

Für weitere Informationen, siehe Fachübersetzungen.


9. BETRIEBSPRAKTIKUM.

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ein Praktikum in einem Betrieb zu absolvieren. Die Praktika entsprechen 10 Leistungspunkten und werden den Interessenten im Laufe des zweiten Studienjahres (2011 / 2012) von der Studienleitung zugewiesen.  Studierende im Präsenzstudium absolvieren das Praktikum, im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Studienleitung und verschiedenen Übersetzungsunternehmen und unter der Leitung eines Tutors, direkt am Institut für Linguistische Studien und Übersetzung (Instituto Superior de Estudios Lingüísticos y Traducción). Studierende im Fernstudiengang können das Praktikum ebenfalls auf dem Postweg oder via E-Mail durchführen. Dabei wird ihnen das zu übersetzende Material vom jeweiligen Betrieb oder der jeweiligen Institution zugeschickt. Die Studierenden erhalten zusätzlich zum Mastertitel eine Bescheinigung über das Praktikum und die dabei geleistete Tätigkeit.

Studierende die dies wünschen oder für ihren weiteren akademischen Werdegang benötigen, können zusätzlich oder anstatt des Praktikums eine Masterarbeit anfertigen. Die Studierenden erhalten hierfür 10 Leistungspunkte. Die Masterarbeit kann auch im Rahmen des Fernstudiums per Email abgegeben werden.   


10. EIN MINIMUM VON 60 LEISTUNGSPUNKTEN.

Das Lehrangebot umfasst ein breites Spektrum von Leistungspunkten, wobei für den erfolgreichen Abschluss des Aufbaustudiums mindestens 60, bei Absolvierung eines Praktikums und / oder bei der Anfertigung einer Masterarbeit -was den Erhalt von 10 Leistungspunkten miteinschließt- 50 Leistungspunkte erreicht werden müssen. Die 60 Leistungspunkte sind innerhalb des bereitgestellten Angebots frei wählbar, wodurch alle Studierenden je nach Interesse ihr individuelles Berufsprofil gestalten können.


11. NIVEAU DER SPRACHKENNTNISSE.

Das erforderliche Mindestniveau der spanischen und deutschen Sprachkenntnisse ist abhängig vom jeweiligen Modultyp.

 

Modultyp

Erforderliches
Sprachniveau Deutsch

Erforderliches
Sprachniveau Spanisch

Übersetzung ins Spanische

MITTLERES NIVEAU

HOHES / SEHR HOHES NIVEAU

Übersetzung ins Deutsche

HOHES / SEHR HOHES NIVEAU

MITTLERES NIVEAU

Übrige Module

NIEDRIGES NIVEAU

NIEDRIGES NIVEAU

Eine Aufnahmeprüfung ist für die Zulassung zum Studium nicht erforderlich. Innerhalb des individuell gestaltbaren Master-Studiengangs können die Studierenden die Module auswählen, die ihrer Einschätzung nach ihren Sprachkenntnissen entsprechen. Hierfür hat die Studienleitung folgende dem Sprachniveau entsprechende Kombinationen entworfen (wobei für die Immatrikulation mindestens 60 Leistungspunkte erforderlich sind):

Während des Studiengangs besteht die Möglichkeit, die Module und ihre entsprechenden Leistungspunkte zu modifizieren. Dies sollte entweder persönlich, telefonisch oder per Email vor Juli 2012 geschehen, da zu diesem Zeitpunkt der Prozess zur Ausstellung der Titel beginnt.


12. MITGLIEDSCHAFT IN DER SOCIEDAD ESPAÑOLA DE LENGUAS MODERNAS UND ZUGANG ZU DER PLATTFORM ÁGORA.

Alle für den Masterstudiengang eingeschriebenen Studenten haben die Möglichkeit, kostenlos der Sociedad Española de Lenguas Modernas (SELM) als vollberechtigte Mitglieder beizutreten. Nach der erwünschten Anmeldung erhalten die Interessenten eine E-Mail-Adresse und das Passwort für den Zugang zur Plattform Ágora der SELM-Sociedad Española, (www.lenguasmodernas.com), um während der zwei Studienjahre (also bis zum 30. September 2012) ihre Dienste und Beratungen gebührenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Anmeldung zu dieser Plattform als vollberechtigtes Mitglied schließt u.a. folgende Leistungen ein: 1) Zusendung eines wöchentlichen Newsletters mit ca. 70 Stellenangeboten für Übersetzer und/oder Dozenten der modernen Sprachen, 2) Zusendung eines monatlichen Newsletters mit den aktuellsten Presseberichten zum Thema Übersetzung sowie den wichtigsten literarischen Neuerscheinungen und Kongressen, 3) Zugang zu einem online Diskussionsforum für den Meinungsaustausch zwischen Mitgliedern und/oder Studenten des Master-Studiengangs, 4) Zugang zu einem elektronischen Wörterbuch, das für den privaten oder gemeinschaftlichen Gebrauch personalisiert werden kann, 5) Zugang zu einer Vielzahl elektronischer Hilfsmittel, rund 4000 Verlinkungen zu Online-Glossaren und Wörterbüchern sowie weitere Verlinkungen zu linguistischen und fachspezifischen Sachgebieten, 6) Verteilung der Lebensläufe aller vollberechtigten Mitglieder an eine Vielzahl  von Übersetzungsagenturen und Lehrzentren (insgesamt rund 1200).  


13. PRÜFUNG ALS VEREIDIGTER ÜBERSETZER UND DOLMETSCHER.

Eine weitere im Abschnitt 12 nicht aufgeführte Leistung für die  Mitglieder der Ágora Plattform der Sociedad Española de Lenguas Modernas (SELM) ist der Vorbereitungskurs auf die Prüfung als Vereidigter Übersetzer und Dolmetscher. Während der zwei akademischen Studienjahre haben die Studenten die Möglichkeit, für die Prüfung und Vereidigung als Übersetzer und Dolmetscher des spanischen Außenministeriums ausgebildet zu werden. Der Erhalt dieser Ausbildung ist freiwillig und in den Gebühren des gesamten Studiengangs inbegriffen; die Teilnahme daran kann ebenfalls als Fernstudium erfolgen. Im Falle dass, es die Studienleitung nach einer Auswertung der Entwicklung der Studierenden für angemessen sieht, wird den für die Prüfung geeigneten und vorbereiteten Studierenden des Master-Studiengangs die Teilnahme an der Prüfung empfohlen. Hierfür wird ihnen ein Bericht ausgehändigt.    


14. TITELVERGABE

Nach Beendigung des Studiums stellt die akademische Kommission die folgenden Dokumente aus, die auf jeden Studierenden persönlich zugeschnitten sind:

- den Titel „Máster en Traducción y Mediación Lingüística de las Lenguas Española y Alemana“ (Titel der Universität Córdoba).

- eine Bescheinigung für jedes einzelne belegte Modul, mit einer detaillierten Beurteilung der vom Studierenden erbrachten Leistungen (es werden so viele Zertifikate ausgestellt, wie Module belegt wurden).

- eine Bescheinigung für jedes belegte Fachgebiet, mit einer detaillierten Beurteilung der vom Studierenden erbrachten Leistungen (es werden so viele Zertifikate ausgestellt, wie Spezialgebiete belegt wurden).

- eine detaillierte Beurteilung über die erbrachten Leistungen während des Betriebspraktikums sowie eine entsprechende Bescheinigung über die geleistete praktische Übersetzungsarbeit.

- ein detailliertes Gutachten über die Inhalte der Masterarbeit sowie eine entsprechende Beurteilung über die erbrachten Leistungen in dieser Abschlussarbeit. 


15. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN.

Die Kosten für den gesamten Studiengang betragen 1800 Euro. Sie können durch Überweisung des Gesamtbetrages oder in vier Raten beglichen werden. Die Termine für die Ratenzahlung sind:

November 2010

450 Euro

Mai 2011

450 Euro

November 2011

450 Euro

Mai 2012  

450 Euro

In diesem Betrag sind alle Gebühren für die Einschreibung, den Studentenausweis und die mit der Ausstellung des Mastertitels sowie der vorher beschriebenen Dokumente verbundenen Gebühren enthalten.


16. SPRECHSTUNDEN.

Die Studienleitung steht in den zwei Ausbildungsjahren werktags jeweils von 17 bis 20 Uhr für Anfragen im  Sitz des Instituts für Linguistische Studien und Übersetzung sowie unter der Telefonnummer (0034) 954 61 98 04 zur Verfügung. Diese Sprechstunden dienen der Klärung aller anstehenden organisatorischen und studienbezogenen Fragen. Die Studierenden können sich außerdem über folgende E-Mail-Adressen mit uns in Verbindung setzen:

mastradu@lenguasmodernas.com (Direktion, Koordination und Verwaltung)
mastecni@lenguasmodernas.com (Technische Beratung)
mastutor@lenguasmodernas.com (Mentoren)

Sie können sich auch per Post schriftlich an das Institut richten. Die Adresse finden Sie auf der Startseite.


17. INFORMATIONSBROSCHÜRE:

Die hier beschriebenen Richtlinien können ab Juni 2010 auch in der von der Studienleitung herausgegebenen Informationsbroschüre und auf Aushängen in den jeweiligen Universitäten nachgelesen werden.

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