MODULE UND LEHRPERSONAL DAS DEUTSCHE RECHTSSYSTEM Dr. Christiane Lebsanft (CES Felipe II - Universidad Complutense Madrid)
I. ZIELSETZUNG. Dieser Kurs zielt darauf ab die Teilnehmer mit der Struktur und den Basisinhalten des deutschen Rechtssystems vertraut zu machen. Das Modul bietet mit Hilfe von knappen aber prägnanten Erklärungen der verschiedenen Rechtszweige einen allgemeinen Überblick über das deutsche Rechtssystem. Dabei wird vor allem auf das Eigentumsrecht sowie das Prozessrecht eingegangen. II. INHALT.
III. LEISTUNGSNACHWEIS. Da es sich bei dem Modul „Das deutsche Rechtssystem” um ein rein theoretisches Modul handelt, werden keine Leistungsnachweise wie z. B. die Übersetzung von Texten verlangt. Mit dem bloßen Empfang und der Lektüre des Materials durch die Studenten gilt das Modul als abgeschlossen. IV. METHODIK. Primär wird in diesem Modul ein allgemeiner Überblick über das deutsche Rechtssystem gegeben, wobei vor allem auf die verschiedenen Rechtsbereiche und Rechtsquellen eingegangen wird. Im Anschluss daran erfolgt eine genauere Analyse des Verfassungsrechts, des Verwaltungsrechts, des Zivilrechts und des Strafrechts. Des Weiteren bietet dieses Modul dem Studierenden eine Einführung in das österreichische Rechtssystem mit folgenden Schwerpunkten: Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. V. LITERATURHINWEISE.
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